Alkoholmissbrauch: Kündigung und Haftung Krankheitsbedingt oder Rückfall?

Wer als Arbeitgeber bei einer Suchtkrankheit gleich an Kündigung denkt, wird sich durch die Arbeitsgerichte eines Besseren belehren lassen müssen. Eine Kündigung aufgrund einer Suchtkrankheit ist eine sogenannte „personenbedingte Kündigung“ im Sinne des Kündigungsschutzgesetzes und damit gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei einer „normalen“ krankheitsbedingten Kündigung.

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