Mindestlohn Mitarbeiter informieren

Mitarbeiter informieren

Die Unsicherheit hat ein Ende: Der Mindestlohn für Wäschereien und Textilserviceunternehmen, die einen Umsatz von mehr als 80 Prozent im Objektgeschäft erzielen, gilt seit dem 24. Oktober 2009. Am Freitag, den 23. Oktober, wurde die Rechtsverordnung zum Mindestlohn im Bundesanzeiger veröffentlicht. Am Samstag, einen Tag später, trat der Mindestlohn dann in Kraft. „Gegenteilige Pressemitteilungen, die ein Inkrafttreten erst ab Montag, den 26. Oktober 2009, verlautbarten, sind falsch“, informierte die Geschäftsführung des DTV nach offizieller Bestätigung durch das Bundesarbeitsministerium. „Auf ausdrücklichen Hinweis des Ministeriums erfolgte die Einführung des Mindestlohns auch nicht rückwirkend, sondern erst ab dem 24. Oktober 2009“, ergänzt DTV-Rechtsexperte Rechtsanwalt Winfried Maier, Stuttgart. Ab diesem Datum seien Wäschereien, die mehr als 80 Prozent Umsatz im Objektgeschäft machen, zur Zahlung des Mindestlohns verpflichtet. Dieser beträgt in den alten Bundesländern 7,51 Euro und in den neuen Bundesländern 6,36 Euro. „Sollte die Lohnabrechnung für Oktober 2009 bereits erfolgt sein, informieren Sie Ihre Mitarbeiter darüber, dass eine Nachzahlung für die Zeit vom 24. bis 31. Oktober 2009 mit der November-Abrechnung erfolgt“, rät Winfried Maier. „Der Mindestlohn ist verbindlich für alle Mitarbeiter, mit Ausnahme von Auszubildenden.“