Industrieverband Textil Service (intex) Muster-Rahmenvertrag vereinbart

◆ Nach mehrjähriger, intensiver Zusammenarbeit zwischen der Branchenvertretung der Konfektionäre German Fashion (BESPO) und dem Industrieverband Textil Service - intex e.V. ist ein Muster-Rahmenvertrag über die Lieferbeziehungen zwischen Konfektionären und textilen Dienstleistern vereinbart worden.

Ziel beider Verbände war es, die Beziehungen zwischen zwei Vertragspartnern - Konfektionär und textiler Dienstleister - auf eine anerkannte Basis zu stellen. Der Vertrag bezieht sich sowohl auf Standard- als auch auf Sonderprogramme textiler Produkte wie Arbeits-, Berufs- und Schutzbekleidung oder Tisch- und Bettwäsche.

Er soll einen angemessenen juristischen Rahmen für die branchentypische und langfristige Lieferbeziehung bieten, lässt aber auch die Möglichkeit individueller Abweichungen.

Die Mitglieder beider Verbände haben dem Vertragswerk zugestimmt. Innerhalb eines Zeitraums von dreieinhalb Jahren sind die trotz teilweise schwieriger Aspekte in der vertraglichen Zusammenarbeit der Partner zu einem Ergebnis gelangt. Ausgangspunkt der Verhandlungen war die Feststellung, dass die Einheitsbedingungen der deutschen Textil- und Bekleidungsindustrie nicht auf die Vertragsbeziehung zwischen einem Textilserviceunternehmen und dem Konfektionär passt. Schließlich handelt es sich nicht um einen Kaufvertrag wie im B2C-Bereich, sondern um einen gemischten Vertrag als Dauerschuldverhältnis. Vor allem die Tatsache, dass es um Partner in einem B2B-Bereich geht und die Anforderungen des Kunden entscheidenden Einfluss auf die Vertragsbeziehungen haben, spielten bei der Ausgestaltung des Vertragswerks eine Rolle.

Der Muster-Rahmenvertrag enthält zur praxisgerechten Ausgestaltung neun Anlagen, die fortlaufend aktualisiert werden müssen, ohne dass der Vertrag stets neu gefasst werden müsste. Das Vertragswerk lässt also Platz für Spezifikationen und Qualitäten.

Der Muster-Rahmenvertrag versteht sich als Vorschlag zur Anwendung. Er muss nicht wortwörtlich übernommen werden, sondern es besteht die Möglichkeit zur individuellen Abweichung. Durch die Freiwilligkeit zur Anwendung wurden auch eventuelle kartellrechtliche Bedenken ausgeräumt. Dies wurde laut intex im Vorhinein durch ein neutrales juristisches Gutachten geprüft. ◁

Infos: www.intex-verband.de

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