Steuertipps | Hilfe im Alltag Nicht blind vertrauen

Nicht blind vertrauen

Viele Betriebsinhaber wollen mit der Steuer für ihren Betrieb am liebsten gar nichts zu tun haben. Aus diesem Grund übergeben sie die Belege häufig ihrem Steuerberater und prüfen nicht, ob die erstellten Erklärungen ansatzweise richtig sind. Doch das kann steuerlich fatale Folgen haben.

In einem Urteilsfall erstellte der Steuerberater manuell eine Einnahmenüberschussrechnung. Die Zahlen entnahm er einer Summen- und Saldenliste des Betriebsinhabers, die er aber nicht extra prüfte. Es kam, wie es kommen musste: Der beim Finanzamt erklärte Gewinn wurde um 60.000 Euro zu hoch ausgewiesen.

Nach einigen Monaten bemerkte der Betriebsinhaber den Fehler und beantragte beim Finanzamt die Änderung des Bescheids nach § 173 Abgabenordnung und die Rückzahlung der zu viel gezahlten Steuern. Doch Finanzamt und Finanzgericht lehnten die Änderung ab, weil dem Steuerberater ein grobes Verschulden an der fehlerhaften Gewinnermittlung angelastet wird (Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil v. 28. Mai 2009, Az. 3 K 4125/08).

Noch mehr Steuertipps bekommen Sie unter rw-textilservice.de. In der Rubrik „Services“ bieten wir Ihnen täglich aktuelle Informationen rund um dieses Themengebiet.