Information | Private Kaffeemaschinen Riskanter Kaffeegenuss

Riskanter Kaffeegenuss

Der Bundesverband der Deutschen Vending-Automatenwirtschaft e.V. (bdv) hat ein Infoblatt zu den „Kosten und Risiken privater Kaffeemaschinen in Betrieben” erarbeitet:

Gegen private Haushaltskaffeemaschinen spricht demnach:

KEine unverhältnismäßige Erhöhung des Stromverbrauchs des Unternehmens sowie die Unkalkulierbarkeit der Stromkosten.

KEin höherer Stromtarif durch Beeinflussung der Leistungsspitze.

KEin hohes Unfall- und Brandrisiko mangels überprüfbarer Wartung

KEin Haftungsrisiko des Betriebsinhabers bei Personenschäden aufgrund defekter Geräte bei unterlassender Sicherheitsprüfung.

KBei Durchführungen der Sicherheitsprüfungen Belastungen mit bis zu 80 Euro pro Gerät/Jahr.

Kosten:

Fünf Haushaltskaffeemaschinen verbrauchen pro Jahr so viel Strom wie ein Heißgetränkeautomat. Ein solcher versorgt im Durchschnitt jedoch 200 Personen.

Unfall- und Brandrisiko:

Nach § 5 Abs.1 der Unfallverhütungsvorschrift BGV A3 für elektrische Anlagen und Betriebsmittel muss der Unternehmer dafür sorgen, dass die beweglichen elektrischen Betriebsmittel durch eine Elektrofachkraft mittels geeigneter Prüfgeräte auf ihren ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden, und zwar vor der ersten Inbetriebnahme und danach alle sechs Monate.

Bei Unterlassung riskiert der Unternehmer nach § 9 BGV A3 ein Bußgeld. Bei Unfällen aufgrund unterlassener Prüfungen trifft ihn die volle zivilrechtliche Haftung.

Quelle: Informationsblatt „Kosten und Risiken privater Kaffeemaschinen in Betrieben“, Bundesverband der Deutschen Vending-Automatenwirtschaft e.V.