Ausbildung Rückerstattung von ­Internatskosten

Noch im letzten Jahr mussten Lehrlinge die Kosten für Berufsschulinternate selbst tragen. Seit dem 1. Jänner 2018 ist dies Aufgabe der Lehrberechtigten. Der Arbeitgeber muss aber nicht auf diesen Ausgaben sitzen bleiben, er kann den Ersatz bei der für ihn zuständigen Lehrlingsstelle beantragen. Wie, erfahren Sie hier.

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