Berichtsheft digital führen Schluss mit dem Papierkram

Der Bundesrat hat vor kurzem das bestehende Berufsbildungsgesetz angepasst und beschlossen, dass der Ausbildungsnachweis künftig nicht mehr verpflichtend schriftlich erfolgen muss. Ab sofort dürfen Azubis, auch im Textilreinigerhandwerk, ihr Berichtsheft digital führen.

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