Lieferkettensorgfaltspflichtsgesetz Umfrage: Sind Unternehmen fit für das LkSG?

Sind Unternehmen auf das Lieferkettensorgfaltspflichtsgesetz (LkSG), das am 1. Januar 2023 in Kraft tritt, vorbereitet? Das hat das Marktforschungsunternehmen Sapio Research im Auftrag von K3 Business Technologies untersucht. Befragt wurden 100 Entscheidungsträger aus der Modebranche, der Textilindustrie und dem Einzelhandel in Deutschland.

Lieferkettensorgfaltspflichtsgesetz
Das Lieferkettensorgfaltspflichtsgesetz (LkSG) tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. - © N. Theiss – stock.adobe.com

Vom Rohstoff bis zum Verkaufsprodukt legt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) klare Anforderungen zu den Sorgfaltspflichten fest. Das betrifft 2023 zunächst nur Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern, 2024 fallen auch Betriebe mit 1.000 Mitarbeitern darunter. Ziel ist es, Menschenrechte und Umwelt zu schützen, sowie Rechtssicherheit für Unternehmen und Betroffene zu schaffen.

Ob deutsche Unternehmen den Anforderungen gewachsen sind, analysierte Sapio Research im Auftrag des Softwareanbiertes K3 Business Technologies in einer Umfrage. Die Befragten stammten aus den Bereichen IT, Operations/Logistik/Supply Chain sowie Finanzwesen und verantworten die Lieferketten in den Branchen Mode und Lifestyle, in der Textilindustrie sowie im Einzelhandel in Deutschland.

  • 43 Prozent bekleiden C-Level- und Management-Positionen oder sind Abteilungsleiter in Unternehmen mit 1.000 bis 4.999 Mitarbeitern.
  • 57 Prozent arbeiten in Unternehmen mit 5.000 bis 10.000 Mitarbeitern.
  • Vier von fünf der befragten Unternehmen beziehen Produkte aus Ländern mit weniger strengen Standards als in der EU (82 Prozent) und benötigen daher Systeme und Verfahren, um die Einhaltung des LkSG zu gewährleisten.

Die fünf wesentlichen Erkenntnisse der Umfrage:

  1. Nicht jedes Unternehmen ist ausreichend auf das LkSG vorbereitet.
  2. Es mangelt derzeit an Transparenz entlang den Lieferketten.
  3. Compliance-Informationen und Zertifizierungen werden oft nicht automatisiert gespeichert.
  4. Es bedarf neuer Technologien.
  5. Die Modebranche, die Textilindustrie und der Einzelhandel planen, die Umsetzung des LkSG für ihr Marketing zu nutzen.

1. Nicht jedes Unternehmen ist ausreichend auf das LkSG vorbereitet

  • Drei von fünf Befragten gaben an, dass sie sich der bevorstehenden LkSG-Gesetzgebung vollständig bewusst sind.
  • Ein Drittel der Teilnehmer (34 Prozent) haben zwar bereits von dieser Gesetzgebung gehört, kennen aber keine Details.
  • Von denjenigen, die sich der Notwendigkeit der Einhaltung des LkSG bewusst sind, kann etwas mehr als die Hälfte (53 Prozent) noch nicht Compliance-konform agieren.
  • 18 Prozent von ihnen sind sich nicht sicher, ob sie dies bis zum Inkrafttreten des LkSG schaffen werden.

2. Es mangelt derzeit an Transparenz entlang den Lieferketten

  • Sieben von zehn Unternehmen (71 Prozent) holen Zertifizierungen von ihren direkten Lieferanten ein, um Menschenrechtsverletzungen und Umweltrisiken in ihrer Supply Chain zu bewerten und zu vermeiden.
  • Auffällig ist jedoch, dass weniger als die Hälfte der Befragten (47 Prozent) diese auch von den Lieferanten ihrer Lieferanten (indirekten Zulieferern) einfordern – und dies erhöht die Risiken in der Lieferkette erheblich.

3. Compliance-Informationen und Zertifizierungen werden oft nicht automatisiert gespeichert

  • 27 Prozent der Umfrage-Teilnehmer gaben an, dass sie die Zertifizierungen in Papierform in einem Aktenschrank aufbewahren.
  • Zwei Drittel der 94 Prozent, die Audits in ihrer Lieferkette durchführen, speichern die Ergebnisse in Datenbanken – wobei 37 Prozent sie in Papierform aufbewahren, bei Unternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitern sind es sogar 46 Prozent.
  • Rund ein Viertel der kleineren Unternehmen speichert die Audit-Ergebnisse in Ordnern auf gemeinsam genutzten Laufwerken oder sogar auf den persönlichen Laufwerken der verantwortlichen Mitarbeiter.
  • 19 Prozent der Befragten nutzen eine Tabellenkalkulation. Damit steigt die Fehleranfälligkeit und die Informationen sind somit schwer zugänglich, sowie zu verwalten und aufzufinden.
  • Knapp die Hälfte der Befragten (48 Prozent) glauben nicht, dass die Technologie, die sie heute zur Unterstützung der Sorgfaltspflicht in der Lieferkette einsetzen, die relevanten Daten und Kennzahlen vollständig automatisch in ihre Finanzberichterstattung integrieren kann. Bei kleineren Unternehmen sind dies sogar zwei Drittel der Unternehmen. Dies führt unumgänglich zu Ineffizienzen.

Darüber hinaus müssen Unternehmen, die vom LkSG betroffen sind, die Möglichkeit haben, im Rahmen ihrer Finanzberichterstattung über die Einhaltung der Vorgaben zu berichten. "Sind diese Informationen nicht in die Systeme für die Finanzberichterstattung integriert, ist die Einhaltung des LkSG eine sehr zeitaufwändige, manuelle Aufgabe, die anfällig für Fehler und Ungenauigkeiten ist und Unternehmen einem hohen Risiko aussetzt", erläutert Karsten Kurella, Enterprise Sales Director bei der K3 Business Technology Group.

4. Es bedarf neuer Technologien

  • 93 Prozent der Befragten sind davon überzeugt, dass sie neue technologische Lösungen benötigen, um das LkSG-Gesetz in ihrem Unternehmen in vollem Umfang umsetzen und einhalten zu können.
  • Nur 30 Prozent der Befragten geben sich sehr zuversichtlich. Sie denken, dass die die Technologie, die sie derzeit zur Speicherung und Aufzeichnung von Zertifizierungen in der Lieferkette verwenden, ihnen die Einhaltung der LkSG-Gesetzgebung vollständig ermöglichen wird. Bei Unternehmen mit 1.000 bis 4.999 Mitarbeitern sinkt dieser Anteil auf nur 14 Prozent.
  • Darüber hinaus erklärten sieben von zehn Unternehmen, dass ihre derzeitige Methode zur Speicherung und Aufzeichnung von Zertifizierungen in der Lieferkette automatisch Warnungen sendet, wenn Zertifizierungen ablaufen.
  • Interessanterweise gaben größere Unternehmen seltener an, dass ihre derzeitige Methode automatisch diese Warnungen sendet. Allerdings können nur 43 Prozent der Unternehmen fehlende oder ungenaue Zertifizierungen automatisch erkennen.

5. Die Modebranche, die Textilindustrie und der Einzelhandel planen, die Umsetzung des LkSG für ihr Marketing zu nutzen

Fast alle Befragten (98 Prozent) beabsichtigen, die Themen Nachhaltigkeit, geringere Umweltauswirkungen und den Schutz des Wohlergehens der Arbeitnehmer in ihren Lieferketten für ihr Marketing zu nutzen. "Dabei gilt es zu beachten, dass Unternehmen, die diese Metriken für Marketing-Zwecke nutzen möchten, auch allen Anforderungen des LkSG in vollem Umfang entsprechen und gewährleisten müssen, dass ihre Daten vertrauenswürdig sind", ergänzt Kurella.