Information | Steuertipp Sofortige Abschreibung

Sofortige Abschreibung

Wer hohe Investitionen nicht sofort abschreiben will, muss wissen, dass Anschaffungskosten ab sofort im Jahr der Anschaffung als Betriebsausgabe anzusetzen sind, sofern sie für das einzelne Wirtschaftsgut weniger als 150 Euro betragen. Grundsätzlich sind einzelne Wirtschaftsgüter wie Tischtücher, Bettwäsche usw. als selbstständig nutzbar anzusehen, auch wenn sie von der Wäscherei nur im Rahmen eines Gesamtpaketes vermietet werden. Das Tischtuch kann in der Handelsbilanz sofort bei Anschaffung als Aufwand gebucht werden. Alternativ können diese Wirtschaftsgüter, wenn sie regelmäßig ersetzt werden und ihr Gesamtwert für das Unternehmen von untergeordneter Bedeutung ist, mit gleicher Menge und Wert, also dem Festwert, angesetzt werden. In diesem Fall findet keine jährliche planmäßige Abschreibung statt, sondern es erfolgen Ersatzbeschaffungen. Bis zum 31. Dezember 2007 waren die in der Handelsbilanz ermittelten Werte für die steuerliche Gewinnermittlung zu übernehmen. Seit dem
1. Januar 2008 gilt für die steuerliche Gewinnermittlung folgende Regelung: Die Anschaffungskosten sind zwingend sofort im Jahr der Anschaffung als Betriebsausgabe anzusetzen, sofern sie für das einzelne Wirtschaftsgut bis zu 150 Euro betragen. Damit weicht die Steuerbilanz von der Handelsbilanz ab. Der Deutsche Textilreinigungs-Verband e.V. (DTV) rät: Wenn ab 2008 eine Übereinstimmung von Handelsbilanz und Steuerbilanz gewünscht ist, sollte in der Handelsbilanz kein Festwert gebildet, sondern die Anschaffungskosten sollten sofort als geringwertiges Wirtschaftsgut abgeschrieben werden. Ein hohes Ergebnis in der Handelsbilanz kann durch Ansatz eines Festwertes erreicht werden. Quelle: DTV