Steuertipp Steuerrisiko bei elektronischem Fahrtenbuch

Nutzen Sie einen Wagen Ihres Handwerksbetriebs auch für Privatfahrten, müssen Sie dem Gewinn einen Privatnutzungsanteil hinzurechnen und Umsatzsteuer für die nichtunternehmerische Pkw-Nutzung ans Finanzamt überweisen. Führen Sie zur Ermittlung des Privatnutzungsanteils ein elektronisches Fahrtenbuch, kann das zum Steuerrisiko werden.

Elektronisches Fahrtenbuch
Führen Unternehmer zur Ermittlung des Privatnutzungsanteils ein elektronisches Fahrtenbuch, kann das zum Steuerrisiko werden. - © bilanol - stock.adobe.com

In einem Urteilsfall beim Finanzgericht Niedersachsen nutzte ein Unternehmer für einen Firmenwagen ein elektronisches Fahrtenbuch. Doch statt eines Lobs durch das Finanzamt kam es nach einer Betriebsprüfung zu einer satten Steuernachzahlung. Das Finanzamt stufte das elektronische Fahrtenbuch als steuerlich unwirksam ein und ermittelte den zu versteuernden Privatnutzungsanteil nach der Ein-Prozent-Regelung. Das Finanzgericht gab dem Finanzamt wegen folgender Mängel bei der Führung des Fahrtenbuchs Recht (FG Niedersachsen, Urteil vom 23.1.2019, Az. 3 K 107/18):

  • Das elektronische Fahrtenbuch zeichnete zwar per GPS alle zurückgelegten Fahrten auf, der Zweck der Reise musste jedoch nachträglich erfasst werden und war danach jederzeit wieder änderbar.
  • Die in das Programm eingegebenen Kilometerstände stimmten nicht mit dem Kilometerstand laut Werkstattrechnungen überein.
  • Das elektronische Fahrtenbuch war nicht fest im Auto verbaut. Wurde es nicht angeschlossen, wurden die Fahrten natürlich nicht aufgezeichnet.
Steuertipp: Auch ein elektronisches Fahrtenbuch birgt also Risiken, die das steuerliche Aus der Aufzeichnungen bedeuten können. Wichtig : Verwenden Sie ein elektronisches Fahrtenbuch, achten Sie darauf, dass Sie stets nach Eintragung des Zwecks der Fahrt eine Festschreibung vornehmen können. Alle späteren Änderungen würden hier protokolliert werden. Sind nachträgliche Manipulationen ausgeschlossen, könnte das Fahrtenbuch den strengen Blicken der Finanzamtsprüfer Stand halten.