CWS-boco Urteil gegen Falschaussagen zu Papierhandtücher

Nach einem jetzt rechtskräftig gewordenen Urteil des Landgerichts Mannheim darf die CWS-boco Deutschland GmbH nicht mehr mit falschen und irreführenden Aussagen gegen Handtücher aus Papier werben.

Urteil gegen Falschaussagen zu Papierhandtücher

Dies teilte der Verband Deutscher Papierfabriken e.V. aus Bonn in einer Pressemitteilung mit.


Nachdem CWS-boco eine beim Oberlandesgericht Karlsruhe eingereichte Berufung zurückgezogen hat, wurde ein entsprechendes Urteil aus Mannheim rechtskräftig, das der CWS-boco u.a. folgende Behauptungen als falsch und irreführend untersagt:


  • Das CWS Stoffhandtuch trockne 43% schneller als Papierhandtücher.
  • Papierhandtücher seien de facto teurer als Stoffhandtücher.
  • Umfangreiche Labortests hätten gezeigt, dass "CWS BestCotton" einen besseren Hygieneschutz als Papierhandtüchern biete.


Im Rahmen des o.g. Berufungsverfahrens hat sich CWS-boco außerdem in einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verpflichtet, u.a. folgende Äußerungen zu unterlassen:


  • Eine CWS Stoffhandtuchrolle ersetze rund 40.000 Papierhandtücher.
  • Bei einer Handtrocknung würden im Schnitt drei bis vier Papierhandtücher benötigt.
  • CWS-Stoffhandtücher seien bis zu vier Mal saugstärker als Papierhandtücher.


Gegen die irreführenden und falschen Behauptungen hatten mehrere Mitgliedsunternehmen des Verbandes Deutscher Papierfabriken e.V. (VDP) geklagt.