Neues Handelsgesetzbuch Vom Kaufmann zum Unternehmer

Vom Kaufmann zum Unternehmer

Die große Reform des Handelsgesetzbuches trat am 1. Jänner 2007 in Kraft. Hauptziel ist eine grundlegende Modernisierung des Handelsgesetzbuches als zentraler Beitrag zur Vereinfachung und Deregulierung des Unternehmerrechtes

Das neue Unternehmensgesetzbuch (UGB) – Vom „Kaufmann“ zum „Unternehmer“:Das Handelsrechts-Änderungsgesetz 2005 trägt den Forderungen der Wirtschaft Rechnung und reformiert das Handelsgesetzbuch in vielen Bereichen. Es wird nicht nur ein einheitlicher Unternehmerbegriff geschaffen, sondern auch das Firmenrecht liberalisiert.

Vereinfachungen bei unternehmensbezogenen Rechtsgeschäften (Mängelrüge, Bürgschaft, Konventionalstrafe usw.) werden vorgenommen und Neuregelungen beim Unternehmenserwerb (z.B. Haftung, Übergang von Verträgen) eingeführt. Ergänzt wird die umfangreiche Novelle durch Änderungen bei den Gesellschaftsformen (Zusammenführung von Personen- und Erwerbsgesellschaften), durch geänderte Rechnungslegungsbestimmungen und zahlreiche Übergangsbestimmungen. Die Reform trat am 1. Jänner 2007 in Kraft.

Die neue Broschüre enthält eine umfangreiche Kommentierung der neuen Bestimmungen sowie den Gesetzestext. Die Autoren, Mitarbeiter des Kompetenzzentrums Wirtschaftsrecht der Wirtschaftskammern Österreichs, haben dabei auf eine besonders praxisgerechte Aufbereitung geachtet.

Erscheinungsdatum: 16.Oktober 2006, Publikationsart: Broschüre, Mitgliederpreis: 19,50 Euro, Nichtmitgliederpreis:23,50Euro, erhältlich beim Mitgliederservice der WKÖ unter Tel. 05/90900-4604.