Urlaub und Reise Vorsicht bei der Einfuhr von Lebensmitteln

Exotisches Obst und Gemüse aus dem Urlaub mitbringen? Die Einfuhr ist reglementiert. Foto: Giuseppe Porzani, Fotolia.com - © Giuseppe Porzani, Fotolia.com

3 Wussten Sie, dass maximal 15 kg Obst und Gemüse im persönlichen Reisegepäck in die EU mitgenommen werden dürfen?

Diese Bestimmungen gelten nur für die Einfuhr von Waren aus Nicht-EU-Ländern. Im Europäischen Binnenmarkt gilt der freie Warenverkehr.

Viele Lebensmittel, die für den Eigenbedarf verwendet werden, dürfen nur in gewissen Mengen eingeführt werden:

  • Fleisch und Fleischerzeugnisse, Milch und Milcherzeugnisse, andere tierische Erzeugnisse (z.B. Eier, Fisch etc.): Informationen zu den einzelnen Beschränkungen sind im Dokument „Veterinärbestimmungen für Waren tierischen Ursprungs für den persönlichen Verbrauch bei der Einreise aus Drittstaaten oder aus EU-Staaten“ aufgelistet.
  • Obst und Gemüse: maximal 15 kg.
  • Kartoffeln: maximal 10 kg aus Ägypten, Algerien, Bosnien-Herzegowina, Israel, Libanon, Liechtenstein, Lybien, Marokko, der Schweiz, Serbien, Syrien, Tunesien, der Türkei.

Sollen größere als die genannten Mengen mitgenommen werden, werden bestimmte Bescheinigungen benötigt. Die Einfuhr ist dann nur bei gewissen Zollämtern möglich.

Auch kurzfristige Einfuhrverbote wegen Tierseuchen o.Ä sind möglich. Informieren Sie sich daher rechtzeitig über mögliche weitergehende Beschränkungen.

Nähere Informationen zur Einfuhr von sonstigen Waren aus Nicht-EU-Ländern finden sich online auf help.gv.at.

Infos: www.help.gv.at