ufh-Landesverband Was tun, wenn der Chef ausfällt

Was tun, wenn der Chef ausfällt

Verkehrs- und Arbeitsunfall oder Herzinfarkt. Es gibt viele Gründe, warum Handwerker plötzlich sterben oder ins Koma fallen. Statistisch sind es laut IfM (Institut für Mittelstandsforschung) 24.000 Betriebe pro Jahr, die deshalb aufgeben. „Super-GAU – wenn der Chef im Koma liegt“ ist das Jahresthema der Unternehmerfrauen im Handwerk, Landesverband Baden-Württemberg (ufh).

Wer Verantwortung trägt, muss ersetzbar sein, sagt ufh-Landesvorsitzende Brigitte Kreisinger und greift damit die Relevanz dieses (Tabu-)Themas auf. Bei einer Auftaktveranstaltung in Göppingen wurden juristische Feinheiten ausgeleuchtet und Checklisten für alle Eventualitäten vorgestellt. Dass Handlungsbedarf besteht, zeigte eine Umfrage unter den 50 Besuchern, von denen nur vier eine Generalvollmacht (GV) ausgestellt hatten. „Ohne die GV darf die Ehefrau nicht einmal Bleistifte für die Firma kaufen“, erklärte Kreisinger. Die Juristin Agathe Wiekhorst riet denjenigen, die Sorge haben, die GV könne gegen sie verwendet werden, das Schriftstück mit Klauseln zu versehen. Hilfreich war das Juristenwissen auch bei der Unterscheidung zwischen GV und Prokura oder die Details zum Testament. In den kommenden Monaten bietet der ufh-Landesverband das Seminar vielfach in seinen Arbeitskreisen an.

Infos: www.ufh-bw.de.