Tarifgruppenbescheid der BG ETF Widerspruch einlegen!

Die Mitglieder der neu formierten BG Elektro Textil Feinmechanik (BG ETF) haben vor kurzem einen Bescheid erhalten, nach dem es nur noch eine Tarifgruppe gibt. Dadurch müssen die betroffenen Betriebe deutlich höhere Beiträge bezahlen. Der Deutsche Textilreinigungs-Verband (DTV) empfiehlt, grundsätzlich gegen alle Neueinstufungen durch die BG ETF Widerspruch einzulegen.

Widerspruch einlegen!

Dabei sei egal ob es sich um eine Wäscherei, eine Reinigung oder Annahmestellen handle. Der Widerspruch muss innerhalb von 4 Wochen seit der Mitteilung über den neuen Tarif erfolgen. Musterbeispiele für ein Widerspruchsschreiben können Betroffene über die Textilreiniger Innung Berlin-Brandenburg erhalten. Kontakt per Tel.: 030/84716706 oder E-Mail: info@textilreiniger-bb.de.