Ausbildung in Teilzeit | Möglichkeiten Zwei Modelle stehen zur Wahl

Variante 1: Teilzeitausbildung ohne Verlängerung der Ausbildungszeit. Mindestens 25 Wochenstunden inklusive Berufsschule. Die Regelausbildungsdauer gemäß der Ausbildungsverordnung  bleibt bestehen. Variante 2: Teilzeitausbildung mit Verlängerung der Ausbildungszeit. Mindestens 20 Wochenstunden inklusive Berufsschule. Die Regelausbildungsdauer nach der Ausbildungsverordnung  kann sich um maximal ein Jahr verlängern.

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