Variante 1: Teilzeitausbildung ohne Verlängerung der Ausbildungszeit. Mindestens 25 Wochenstunden inklusive Berufsschule. Die Regelausbildungsdauer gemäß der Ausbildungsverordnung bleibt bestehen. Variante 2: Teilzeitausbildung mit Verlängerung der Ausbildungszeit. Mindestens 20 Wochenstunden inklusive Berufsschule. Die Regelausbildungsdauer nach der Ausbildungsverordnung kann sich um maximal ein Jahr verlängern.