Vorabpauschale Besteuerung von Fonds: Dubiose Abbuchungen auf vielen Konten

So mancher Anleger, der sein Geld in Investmentfonds angelegt hat, wird sich im Januar verwundert die Augen gerieben haben. Denn obwohl ihm bei einem thesaurierenden Fonds gar keine Kapitalerträge zugeflossen sind, hat die Bank Abgeltungsteuer abgebucht. Schuld ist die so genannte Vorabpauschale.

Die Vorabpauschale wurde zum 1. Januar 2018 bei der Besteuerung thesaurierender Investmentfonds eingeführt und wird 2019 erstmals fällig. Bei der Vorabpauschale ermittelt die Bank einen fiktiven Kapitalertrag, für den der Sparer Abgeltungsteuer bezahlen muss. Und diese Abgeltungsteuer bucht die Bank direkt vom Konto des Anlegers ab.

Folgen bei fehlender Kontodeckung 

Kann die Bank die Abgeltungsteuer wegen fehlender Deckung des Kontos nicht abbuchen, wird automatisch das Finanzamt davon informiert. Der Sparer wird vom Finanzamt in diesem Fall zur Abgabe einer Steuererklärung samt Anlage KAP aufgefordert.

Steuertipp: Wird der Fondsanteil verkauft, ermittelt das Finanzamt den steuerpflichtigen Kapitalertrag. Damit es nicht zu einer Doppelbesteuerung kommt, wird die Vorabpauschale vom Veräußerungsgewinn abgezogen. Die Abgeltungsteuer auf die Vorabpauschale thesaurierender Investmentfonds kann nächstes Jahr durch einen Freistellungsauftrag für das Depot verhindert werden.  

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