Kennzeichnung von Wasch- und Hilfsmitteln EU-weit einheitliche Angaben

Die Hersteller und Inverkehrbringer von Wasch- und Waschhilfsmitteln sind dafür verantwortlich, dass die gesetzlichen Bestimmungen für Waschmittel eingehalten werden. Dies betrifft neben der korrekten Kennzeichnung der Produkte mit Warnhinweisen auch die Angaben zu deren Zusammensetzung. Seit Ende letzten Jahres gibt die EU vor, was auf den Verpackungen angegeben werden muss.

Autor Christian Roth. - © privat

EU-weit einheitliche Angaben

EEIn Deutschland war für die Hersteller von Wasch- und Reinigungsmitteln seit 1973 das nationale Wasch- und Reinigungsmittelgesetz maßgeblich. Darin war insbesondere festgelegt, welche waschaktiven Substanzen (Tenside) in welchen Mengen eingesetzt werden dürfen. Die Mitgliedsfirmen des Industrieverbandes Hygiene und Oberflächenschutz (IHO) erfüllen bereits heute höhere Anforderungen, als von diesemGesetz verlangt werden. So sind in gewerblichen Wäschereien praktisch keine Tenside im Einsatz, die nicht vollständig biologisch abbaubar sind. Dem Fachbereich Wäschereitechnik des Verbandes gehören an:die Bactria GmbH & Co. KG, Büfa Reinigungssysteme GmbH & Co. KG, die Chem. Fabrik Kreussler & Co. GmbH, die Christeyns GmbH, die Ecolab GmbH & Co. OHG, die Hychem AG, Johnson Diversey GmbH & Co. OHG, Dr.Schnell Chemie GmbH, Seitz GmbH sowie die Van Baerle Chem. Fabrik GmbH & Co. Seit dem 8. Oktober 2005 gilt innerhalb der Europäischen Union (EU) einheitlich die Detergenzienverordnung. Sie löst in großen Teilen das alte Wasch- und Reinigungsmittelgesetz ab. Für die Hersteller der betroffenen Produkte bedeutet dies, dass sie einige Produkte nicht mehr verkaufen dürfen und dass fast alle Etiketten angepasst werden müssen, um den neuen Bestimmungen zu entsprechen. Das verursacht einen erheblichen Aufwand an Bürokratie und Mehrarbeit, die die Hersteller von Waschmitteln leisten müssen. Hinzu kommt, dass in Deutschland eine Neufassung des Wasch- und Reinigungsmittelgesetzes in Arbeit ist, das wiederum neue Vorschriften enthalten wird.Die gute Nachricht: Für die Anwender der Produkte ändert sich im Prinzip nichts. Sie bekommen noch mehr Informationen über die Zusammensetzung der Produkte. Folgende wesentliche Veränderungen beinhaltet die neue europäische Verordnung:

KDie waschaktiven Substanzen (Tenside) müssen jetzt vollständig biologisch abbaubar sein. Bisher galt dies nur eingeschränkt und auch nicht für alle Tensidarten. Ab sofort sind damit die Wasch- und Waschhilfsmittel in ganz Europa ökologisch noch unbedenklicher als früher. In Deutschland wurden diese Forderungen, wie bereits erwähnt, allerdings schon früher freiwillig erfüllt. Für Spezialanwendungen sind Ausnahmen im Prinzip möglich, aber mit einem hohen Aufwand verbunden, der sich in aller Regel nicht lohnt.

KAngaben über die Zusammensetzung der Produkte müssen noch detaillierter als bisher gemacht werden. So muss jeder Inhaltsstoff, der mehr als 0,2 % des Produktes ausmacht, benannt werden. Für Produkte, die für den häuslichen Gebrauch bestimmt sind, müssen diese Angaben auf der Verpackung zu finden sein. Für professionelle Produkte genügt es, diese Angaben in das Sicherheitsdatenblatt aufzunehmen. Dieses wird jedem Anwender unaufgefordert zur Verfügung gestellt.

KAlle Stoffe, die Allergien auslösen können, müssen dem Anwender bzw. Verbraucher genannt werden. Das ist vor allem bei Produkten wichtig, bei denen direkter Hautkontakt unvermeidlich ist, wie z.B. bei Handspülmitteln oder Reinigungsmitteln im Haushalt. Allergien könnten bei Waschmitteln z.B. durch Duftstoffe („Parfums“) ausgelöst werden. Diese sind aber gerade in professionellen Wasch- und Waschhilfsmitteln nicht oder nur in sehr geringen Mengen enthalten, so dass das Risiko äußerst gering ist. Auf jeden Fall müssen neuerdings alle Konservierungsmittel und Duftstoffe explizit aufgeführt werden.

KProdukte für den häuslichen Gebrauch müssen Dosierhinweise auf der Verpackung enthalten, also z.B. bei einem Vollwaschmittel die Menge an Waschmittel, die pro Waschgang zu verwenden ist. Die meisten Produkte für Wäschereien enthalten stattdessen den Hinweis: „Dieses Produkt ist für die professionelle Anwendung be-stimmt.“ Bei ihnen ist eine Dosierangabe nicht erforderlich, da hier Profis mit Fachkompetenz die Produkte einsetzen. Diese erhalten die Dosierempfehlungen individuell abgestimmt auf die jeweiligen Anforderungen durch die Außendienstmitarbeiter der Waschmittelhersteller.

Für die Hersteller und Inverkehrbringer bedeutet die neue Detergenzienverordnung einen deutlichen Mehraufwand. Ob die zusätzlichen Informationen der Waschmittelhersteller für die Anwender am Ende tatsächlich einen praktischen Nutzen darstellen, bleibt fraglich. FChristian Roth