Konsequentes Hautschutzmanagement Geschützte Hände, reduzierte Kosten

Wer viel und intensiv mit den Händen arbeitet wie Mitarbeiter in Textilpflegebetrieben, braucht den passenden Hautschutz. Denn die Hände sind das wichtigste Handwerkszeug. Der richtige Hautschutz lässt Hautkrankheiten durch Arbeitsbedingungen oder Arbeitsstoffe gar nicht erst auftreten.

Nur etwa 40 Euro pro Mitarbeiter und Jahr müssen Textilpflegebetriebe in Hautschutz investieren. Kein Vergleich zu den Kosten, die dem Arbeitgeber im Krankheitsfall drohen.
Nur etwa 40 Euro pro Mitarbeiter und Jahr müssen Textilpflegebetriebe in Hautschutz investieren. Kein Vergleich zu den Kosten, die dem Arbeitgeber im Krankheitsfall drohen. - © Schnell Chemie GmbH

Die wichtigste Funktion unserer Haut ist der Barriereschutz. Diesen Schutz realisiert der Hydrolipidmantel (Säureschutzmantel). Er schützt damit die nachfolgenden Hautschichten vor transepidermalem Wasserverlust (Austrocknung) und Mikroverletzungen, die sich später zu Makroverletzungen entwickeln können. Absolute Prämisse des Hautschutzes ist daher, die Störung des Barriereschutzes der Haut zu verhindern.

Wer ein Managementsystem für Hautschutz etablieren will, startet immer mit einer gezielten Hautschutzanalyse der jeweiligen Arbeitsbedingungen. In dieser Analyse wird die Frage beantwortet: Mit welchen Arbeitsstoffen und toxikologischen Substanzen kommen die Mitarbeiter des jeweiligen Textilpflegeunternehmens in Berührung? Die Auswahl der Hautschutzpräparate richtet sich nach der Art der Arbeitsstoffe – z.B. wasserlösliche Flüssigkeiten oder Arbeiten mit Handschuhen unter okklusiven Bedingungen.

Hautschutz kostet 40 Euro pro Person

Eine Faustregel besagt: Hautschutz kostet etwa 40 Euro pro Mitarbeiter pro Jahr. Fällt ein Mitarbeiter eine Woche aus, kostet dies den Arbeitgeber dagegen rund ein Viertel des Monatsgehalts. Vermeiden lässt sich dies durch ein aktives, gezieltes Hautschutzmanagement des Unternehmens. Hautschutz dient aber auch der Arbeitssicherheit und Arbeitszufriedenheit.

Die BGV Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGW Vorschriften, Fassung Januar 2004) schreibt in § 29 „Bereitstellung (Persönliche Schutzausrüstung)” vor: "Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die persönlichen Schutzausrüstungen den Versicherten in ausreichender Anzahl zur persönlichen Verwendung für die Tätigkeit am Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden." Hautschutzmittel gehören laut BGR 197 ("Benutzung von Hautschutz", Stand April 2001) zum Bereich der persönlichen Schutzausrüstungen.

Die Anwendung wird in einem Hautschutzplan abgebildet; dieser beinhaltet die drei Stufen "Hautschutz – Hautreinigung – Hautpflege". Der Arbeitgeber hat die Pflicht, Hautschutzpläne zu erstellen und Schulungen durchzuführen. Für den Arbeitnehmer dagegen ist es Pflicht, die Hautschutzmaßnahmen umzusetzen.

Handpflege als Prävention

In Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt (Werksarzt) und der Sicherheitsfachkraft wird das Hautschutzmanagement konzipiert und ins Unternehmen integriert. Grundsätzlich gilt: Wird Hautschutz konsequent und richtig angewendet, können Hautkrankheiten durch Arbeitsbedingungen oder Arbeitsstoffe gar nicht erst entstehen. Hautschutz muss daher regelmäßig und gezielt eingesetzt werden.

Wird Hautschutz fehlerhaft angewendet, kann dies zu Problemen führen und das Hautschutzmanagement muss überprüft werden – und zwar bezogen auf zwei Elemente: die eingesetzten Produkte (z.B. Einsatz sogenannter Fremdprodukte aus dem Privatbereich) und die angewendeten Arbeitsstoffe (z.B., ob sich die Belastung geändert hat). Bei Bedarf führt ein Arzt einen Allergietest durch.

Nicht zum Einsatz kommen dürfen hochallergene Hautschutzprodukte im Sinne der Kosmetikverordnung und des Verbraucherschutzes. Denn Inhaltsstoffe mit möglicherweise sensibilisierender oder irritierender Wirkung können den Barriereschutz der Haut noch zusätzlich schädigen. Es drohen bei dauerhaftem Kontakt Allergien, bei schwerwiegenden Allergien der Ausfall des Mitarbeiters, bei Arbeits- und Berufsunfähigkeit sogar die Frührente.

Unterstützung von Experten

Das europaweit tätige Münchner Familienunternehmen Dr. Schnell Chemie bietet im Rahmen eines umfangreichen Hautschutzmanagements Analysen vor Ort an, erarbeitet Hautschutzpläne für die einzelnen Unternehmensbereiche bzw. Anwendungen und führt Personalschulungen durch. Hinzu kommen kostenlose Hautschutztage, bei denen die Mitarbeiter vor Ort in die richtige Anwendung der Hautschutzprodukte eingewiesen werden. Auch für Auszubildende beginnt Hautschutz am ersten Ausbildungstag.

Fazit: Wirken all die beschriebenen Faktoren zusammen, verbessert dies nachhaltig die Effizienz und Wirtschaftlichkeit des Hautschutzes. Ein entscheidender Faktor für Arbeitssicherheit und -zufriedenheit in Unternehmen der Textilreinigungsbranche.

Beispiel: das Hautschutzmittel SamoLind

Viele Mitarbeiter in der Textilpflege kommen mit wasserlöslichen Arbeitsstoffen in Kontakt. Um dabei die natürliche Schutzfunktion und Regeneration der Haut zu stärken, gibt es z.B. SamoLind von Dr. Schnell Chemie. SamoLind enthält Vitamin E, ist parfüm-, farbstoff- und silikonfrei und erfüllt die HACCP-Anforderungen.

Aufgebaut ist SamoLind als sogenannte W/O-Emulsion – das heißt als Wasser-in-Öl-Emulsion. Die äußere und damit erste Phase des Kontakts mit der Haut ist dabei das Öl. Dies versorgt laut Anbieter die Haut mit einem zusätzlichen Lipidfilm, stabilisiert den Barriereschutz der Haut besonders rasch und beugt so dem transepidermalen Wasserverlust vor.

Autor: Franz Felbermeir, Marketingreferent bei der Dr. Schnell Chemie GmbH

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