Ob Hochzeitskleid oder Erbstück: Textilien sind für Menschen oftmals eine Herzensangelegenheit. Kommt es während der Textilreinigung zu einem Schaden, schlichtet die Schweizer Ombudsstelle Textil PSE. Denn die Gründe für einen Schaden sind häufig nicht offensichtlich.
Damit Textilien möglichst lange Freude bereiten, benötigen sie die richtige Pflege. Viele Kunden vertrauen deshalb auf die Dienstleistung von kompetenten Textilpflegebetrieben. Manchmal kann es dabei vorkommen, dass ein Textil durch die Reinigung beschädigt wird.
Der Grund dafür ist aber nicht immer auf den ersten Blick ersichtlich. Kam der Schaden aufgrund falscher Behandlung der Textilreinigung zu Stande? Handelt es sich um eine schlechte Materialverarbeitung? Ist es ein Gebrauchsschaden? Oder lag es an einer falschen Pflegeetikette ?
Im Schadensfall: Textilexperten vermitteln
Kunden, Textilpfleger oder Detaillisten, welche sich nicht einigen können, haben die Möglichkeit, ihren Fall von der Schweizer Ombudsstelle Textil PSE begutachten zu lassen. Ein neutrales Gremium von Experten untersucht, wie es zum Schadenfall gekommen ist. Die Kommission trifft sich viermal jährlich an der Schweizerischen Textilfachschule STF, welche neben einer Textilexpertin auch das Textillabor zur Verfügung stellt. Das Urteil der Ombudsstelle stellt kein Rechtsurteil dar. Trotzdem genügt es in den meisten Fällen, um Konflikte zu lösen und weitere rechtliche Schritte abzuwenden.
So war es auch im Fall von Bernhard Klotz. Er hat seine Daunenjacke in eine Textilreinigung gebracht. Nach der Reinigung war die Füllung verklumpt, da die Absteppung gerissen war. Am Ladentisch konnte er sich mit der Filialleiterin nicht einigen und so wurde der Fall an die Ombudsstelle weitergereicht. "Vor diesem Fall habe ich noch nie von der Ombudsstelle gehört. Die Textilreinigung hat mich darauf aufmerksam gemacht", so Klotz. Er zeigt sich begeistert von der Dienstleistung des neutralen Fachgremiums. "Ich kann die Ombudsstelle jedem weiterempfehlen, der wegen einer Textilie in einem Streitfall steckt."
Auch Textilreiniger sind froh, dass es die Ombudsstelle gibt. Barbara Schindler von der Terlinden Textilpflege AG erklärt: "Grundsätzlich versuchen wir, im Dialog mit den Kunden eine Beanstandung kulant zu regeln. Uns ist wichtig, dass der Kunde auch in Zukunft bei uns reinigen lässt. Wenn aber keine Lösung gefunden oder eine Fehlbehandlung eindeutig ausgeschlossen werden kann, weisen wir auf die Möglichkeit einer Prüfung durch die Ombudsstelle Textil PSE hin", so Schindler.
Deutsche Schiedsstellen und Sachverständige für das Textilreinigerhandwerk
Ist ein Bekleidungsstück während der Textilreinigung beschädigt worden? Manchmal ist es schwer, festzustellen, woran das lag. Für solche Fälle gibt es in Deutschland ebenfalls Schiedsstellen und Sachverständige, die den Schaden begutachten. Wo Sie den nächsten Sachverständigen finden, haben wir für Sie in einer Übersicht über öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige zusammengestellt.
Für Textilreiniger und Kunden: So funktioniert eine Textilprüfung
Die beteiligten Parteien füllen ein Formular für die Ombudsstelle aus, auf welchem das Problem detailliert beschrieben wird und senden dieses mit dem beanstandeten Textil zur Prüfung ein. Hierbei ist auch eine Bearbeitungsgebühr zu entrichten. Nach der Untersuchung der Experten wird den Parteien das Urteil schriftlich mitgeteilt.
Wurde der Schaden durch die Textilreinigung verursacht, muss diese für den Zeitwert des Textils sowie die einbezahlte Bearbeitungsgebühr des Kunden aufkommen. Die Empfehlungen der Ombudsstelle bezüglich dem Restwert des Textils setzen sich aus langjährigen praktischen Erfahrungen und wissenschaftlichen Grundlagen namhafter Textilprüf- und Forschungsinstitutionen zusammen. Liegt der Grund für den Schaden aber am Material oder der Verarbeitung, empfiehlt die Ombudsstelle den Kunden, mit dem Textildetailisten in Kontakt zu treten.
Häufige Schäden an Textilien
Probleme | Mögliche Ursachen |
Aufhellungen | Verwendung von optischen Aufhellern, unterschiedliche Pflege (Art/Häufigkeit) von Zweiteilern, unsachgemässe Fleckenentfernung |
Verfärbungen | Lichtschäden, Abnutzung durch Gebrauch, unzulässiger Einsatz von Bleichmitteln, unzureichende Farbechtheit des Stoffes |
Mechanische Beschädigungen | Mottenraupen und Käferlarven, Abnutzung durch Reissverschlüsse oder Klettverschlüsse, Applikationen oder Gebrauch |
Chemische Beschädigungen | Chlor, Javelwasser oder Säure in der Reinigung, Veränderung des Klebers von Applikationen |
Blanchissuren | Oberflächenveränderungen, Schrumpfung |
Ablösung von Oberflächenbeschichtungen | Abnutzung der Beschichtung, Verwendung von falschen Wasch-/Reinigungsmitteln |
Mangelhafte Verarbeitung | Ausfransen durch ungenügende Nahtfahne, keine sachgemässe Absteppung der Nahtbereiche. |
Wer prüft die Textilien?
Die Ombudsstelle ist paritätisch zusammengesetzt aus Vertretern der Fédération romande des consommateurs (FRC), der Associazione consumatrici della Svizzera italiana (ACSI) sowie des Konsumentenforum (kf) einerseits und des Verbands Swiss Fashion Stores, der Schweizerischen Textilfachschule (STF) und dem Verband Textilpflege Schweiz (VTS) andererseits. Das Sekretariat der Ombudsstelle wird seit Juni 2018 vom Konsumentenforum kf in Bern geführt.