Sind Sie bereits Rentner und betreiben zur Aufbesserung Ihrer Rente weiterhin einen Textillpflegebetrieb, schaut das Finanzamt ganz genau hin. Denn erzielen Sie seit Jahren Verluste, kann es passieren, dass das Finanzamt diese steuerlichen Verluste rückwirkend kippt. Das ist besonders ärgerlich, wenn diese Verluste mit anderen Einkünften steuersparend verrechnet wurden.
Grundsätze zur Verlustkürzung
Das Finanzamt stellt Verluste aus einer selbstständigen Tätigkeit immer dann in Frage, wenn über mehrere Jahre hinweg Verluste erzielt werden und in absehbarer Zeit nicht damit gerechnet werden kann, dass diese Verluste insgesamt durch Gewinne ausgeglichen werden. Das Finanzamt kippt die Verluste dann wegen fehlender Gewinnerzielungsabsicht (auch als „Liebhaberei“ bezeichnet).
Dass das Finanzamt Zweifel an der Gewinnerzielungsabsicht hat, kann den Erläuterungstexten zum Steuerbescheid entnommen werden.
Argumente gegen Verlustkürzung
Doch nicht immer darf das Finanzamt bei Dauerverlusten steuerlich den Rotstift ansetzen. Nach einem Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg ist an den Dauerverlusten steuerlich nichts auszusetzen, wenn der Unternehmer versucht, Gewinne zu erzielen. Insbesondere folgende Versuche retten danach Dauerverluste (FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 24.1.2018, Az. 7 K 7100/16):
- Es wird ein Internetportal erstellt, um mehr potenzielle Kunden zu erreichen.
- Es werden Werbeanzeigen geschalten.
- Die Ausgaben werden auf ein Minimum reduziert (kein Firmenwagen, wenn nicht nötig, kein Arbeitszimmer, etc.).
- Es werden zwischenzeitlich Gewinne erzielt (diese müssen allerdings nicht so hoch sein, damit der Unternehmer seinen Lebensunterhalt damit bestreiten kann).
Weitere Steuertipps finden Sie bei R+WTextilservice online in der Rubrik "Steuer/Recht/Finanzen" .