Investitionsabzugsbetrag Geplante Investition: So sparen Sie Steuern
Textilpflegebetriebe, die die Voraussetzungen für den Investitionsabzugsbetrag nach § 7g Abs. 1 EStG erfüllen, können für geplante Investitionen in ihren Betrieb 40 Prozent der voraussichtlichen Kosten vom Gewinn abziehen. Wird allerdings nicht innerhalb von drei Jahren investiert, kippt das Finanzamt rückwirkend den Steuerbescheid und fordert bisher gesparte Steuern nach. Doch ein Urteil macht Hoffnung, dass diese Steuernachzahlung auf null Euro reduziert werden dürfen.
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