Durchsetzung des Mindestlohns Bündnis gegen Schwarzarbeit verabschiedet
Seit Oktober 2009 gilt für Großwäschereien, die mehr als 80 Prozent ihres Umsatzes mit gewerblichen Kunden machen, ein Mindestlohn. Um die Lohnuntergrenze besser durchsetzen zu können, haben die Sozialpartner unter der Schirmherrschaft des Finanzministeriums nun ein Aktionsbündnis gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung im Textilservice geschlossen. Damit verschärft die Branche den Kampf gegen das Lohndumping.
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