Gesetzesentwurf Textilservicebranche kritisiert: Bürokratie spart kein CO2

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Energieeffizienz

Schon bald soll das Energieeffizienzgesetz im Bundestag beschlossen werden. Aus Sicht des Deutschen Textilreinigungs-Verbandes (DTV) wird das gesteckte Ziel allerdings verfehlt. Was das nun für Betriebe bedeutet.

Blick in eine Wäscherei
Der DTV fordert branchenspezifische Energieeinsparziele und mahnt vor bürokratisch unnötigen und teuren Nachweisen und Zertifizierungen. - © Roland Trachsel Fotografie

Die Bundesregierung beabsichtigt demnächst das Energieeffizienzgesetz im Bundestag zu beschließen. Der Deutsche Textilreinigungsverband (DTV) sieht den Gesetzesentwurf allerdings kritisch: Das geplante Gesetz ginge weit über die Anforderungen der von der EU-Kommission geplanten Energieeffizienzrichtlinie (EED) hinaus. Es schaffe mit den Audits, Managementsystemen und den Investitionen in Messtechnik für mittelständische Wäschereien vor allem bürokratische und teure Kontrollmaßnahmen.

Das sieht der Entwurf vor

Der aktuelle Entwurf sieht vor, dass Unternehmen mit einem Jahresenergieverbrauch von 2,5 Gigawattstunden (GWh) verpflichtend ein Energieaudit durchführen und Unternehmen mit einem Verbrauch ab 7,5 GWh ein Energiemanagementsystem nach EN 50001 oder EMAS einführen müssen.

Ein Kernproblem dabei: Betriebe, die in den vergangenen Jahren bereits viel in Energieeffizienz und Technik investiert haben, werden in den Audits zu weiteren Einsparmaßnahmen gezwungen, selbst wenn sie bereits zu den energieeffizientesten Betrieben in Deutschland gehören. Auch gibt es für kleine und mittelständische Unternehmen keine Ausnahmen – betroffen sind schon Betriebe ab 30 Beschäftigten.

Update zum geplanten Energieeffizienzgesetz:

Laut dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz wurde das Gesetz mit den Stimmen der Ampelkoalition beschlossen. Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, äußerte sich zum Entschluss: "Wir schaffen mit dem Energieeffizienzgesetz erstmals einen klaren gesetzlichen Rahmen für mehr Energieeffizienz. Der vergangene Winter hat uns deutlich vor Augen geführt, dass wir nicht nur auf die Angebotsseite schauen dürfen, sondern auch die Nachfrageseite im Blick haben müssen. Jede Einheit Energie soll künftig so effizient wie möglich eingesetzt werden. Das macht wirtschaftliche Sinn, stärkt unsere Vorsorge und ist zugleich gut für den Klimaschutz."

Bereits in der Vergangenheit hatte der DTV in Stellungnahmen auf die Mängel im Gesetzesentwurf hingewiesen. Aus Sicht des Verbandes geht das Gesetz deutlich über die Vorgaben der europäischen Energieeffizienzrichtlinie hinaus. Daher sieht der DTV die Chance, dass das Gesetz im kommenden Jahr noch angepasst wird.

>> Hier geht es zum Gesetzesentwurf

Schumacher: Gesetz schade deutschem Mittelstand

Der deutsche Gesetzesentwurf gehe laut DTV deutlich über den von der EU in der europäischen Energieeffizienzrichtlinie gesetzten Rahmen hinaus und schade dem deutschen Mittelstand im Wettbewerb mit anderen europäischen Wäschereien. Denn dort seien die Vorgaben hinsichtlich der verpflichtenden Einführung der Managementsysteme erst für Betriebe mit Jahresenergieverbräuchen von mehr als 23 GWh vorgesehen.

DTV-Geschäftsführer: Andreas Schumacher
DTV-Geschäftsführer: Andreas Schumacher. - © DTV

"Das Gesetz in seiner jetzigen Form ist mittelstandsfeindlich und erzeugt teure Bürokratie und hohe Kosten", sagt DTV-Hauptgeschäftsführer Andreas Schumacher. "Mit Zielwerten für den Gesamtenergieverbrauch der Unternehmen, die über die Energierechnung und den Wäscheumsatz geprüft werden, könnten sehr viel schneller und kostengünstiger Energieeinsparungen erzielt werden. Zusätzliche Fördermaßnahmen für energiesparende Technik, gerade für den Mittelstand, würden dies dann noch beschleunigen."

DTV befürchtet Wettbewerbsnachteil

In Grenzregionen drohe so ein Wettbewerbsnachteil für deutsche Betriebe. Denn allein die Kosten für die Einführung eines solchen Managementsystems würden sich auf zirka 25.000 Euro belaufen. Hinzu kommen Kosten für teure Messinstrumente (zirka 30.000-40.000 Euro) und der Personalaufwand. Damit sei allerdings noch keine einzige Maßnahme oder Investition zum Energiesparen umgesetzt.

Laut DTV haben zudem etwa zwei Drittel der Wäschereien bereits ein Umweltmanagementsystem (nach ISO 14001) eingeführt, welches der EU als Nachweis ausreiche, nach dem deutschen Gesetzentwurf aber nicht anerkannt wird. Etwa 80 Unternehmen allein in der Wäschereibranche müssten die Managementsysteme umstellen. Nach Angaben des Deutschen Textilreinigungs Verbandes verhindern die zusätzlichen bürokratischen Instrumente eher weitere Investitionen in energiesparende Technik.

Ohnehin sei der CO2-Ausstoß von textilen Dienstleistern in den vergangenen zehn Jahren um fast 30 Prozent gesunken – allein schon, weil die Unternehmen aufgrund der explodierenden Energiepreise in energiesparende Technik investieren. Doch: Allein in der Textilservicebranche rechnet der DTV mit mehreren hundert betroffenen Betrieben durch das neue Gesetz.

Umsetzung scheint unmöglich

Das Gesetz in der Praxis umzusetzen, scheint für den DTV aussichtlos: Woher genügend fachkundige Energieauditoren kommen sollen, bleibt bisher völlig unklar. Es sei für die Wäschereien schon jetzt äußerst schwierig, fachkundige Energieberater und -auditoren zu finden. Zertifizierer tun sich ebenfalls schwer. Vor dem Hintergrund, dass die Maßnahmenvorschläge der Energieauditoren für die Unternehmen verpflichtend sein sollen, sind fachkundige Auditoren aber zwingend notwendig für die erfolgreiche Umsetzung.

"Solange keine ausreichend geschulten Auditoren prüfen und beraten können, muss ein Moratorium für die Umsetzung verhängt werden", so Andreas Schumacher. "Die Bundesregierung sollte erklären, wie die Unternehmen ohne zugelassene und ausgebildete Auditoren die Anforderungen dieses Gesetzes erfüllen sollen."

Was wirklich getan werden muss

Spezifische Energieeinsparziele würden aus Sicht des DTV viel eher zum Ziel führen. Diese sollten spezifisch für jede Branche definiert werden. "Mit branchenspezifischen Energieeinsparzielen könnten die Unternehmen ihre Investitionen so steuern, dass sie in effiziente Energieeinspartechnik fließen und nicht in bürokratisch unnötige und teure Nachweise, Zertifizierungen und Messtechnik", meint der DTV-Hauptgeschäftsführer. Außerdem sollte die Bundesregierung statt in die Kontrolle besser in die Schulung von Energieberatern und Auditoren investieren, rät der DTV.

Sollte das Gesetz dennoch beschlossen werden, muss es Ausnahmen für kleinere und mittelständische Wäschereien geben, so Schumacher. Die Grenze von 7,5 GWh sei deutlich zu niedrig angesetzt und sollte an die Energieeffizienzrichtlinie der EU-Kommission angepasst werden. Ebenso müssten bewährte Umweltmanagementsysteme als Nachweis in das Gesetz aufgenommen und Förderungen für kleine und mittlere Unternehmen flankierend beschlossen werden.