Welttag für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz Warum das richtige Licht am Arbeitsplatz so wichtig ist

Gut beleuchtete Arbeitsplätze schützen die Augen, erhöhen die Sicherheit und beugen Unfällen vor. Am 28. April 2018 erinnert der Welttag für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz daran, welche Bedeutung "gutes Licht" hat. Auch in Wäschereien und Reinigungen sollten Chefs darauf achten.

Das richtige Licht am Arbeitsplatz
Am 28. April 2018 ist "Welttag für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz". Ein wichtiger Faktor, der für mehr Wohlbefinden und weniger Unfälle sorgt: Licht! - © Ralph Geithe - stock.adobe.com

Es ist Aufgabe des Arbeitgebers, das Risiko für arbeitsbedingte Unfälle und Krankheiten zu verringern. Daran soll am 28. April 2018 der Welttag für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz erinnern. Der Feiertag wurde von der International Labour Organisation (ILO) ins Leben gerufen. Die Idee dahinter: Arbeitsbedingte Unfälle und Krankheiten auf internationaler Ebene durch eine betriebliche Unfallverhütung reduzieren und Arbeitsplätze sicherer gestalten.

Für Chefs ist es gar nicht so schwer, das Wohlbefinden ihrer Mitarbeiter zu steigern. Einer der wichtigsten Faktoren für gute Stimmung: Licht! Denn gut beleuchtete Arbeitsplätze schützen Augen und Gesundheit, verringern Müdigkeit, erhöhen damit die Sicherheit und beugen Unfällen vor.I m Idealfall sollte jeder Arbeitsplatz mit ausreichend Tageslicht ausgestattet sein. Ist das nicht möglich, kann auch eine spezielle Gestaltung künstlicher Beleuchtung Abhilfe schaffen.

"Gutes Licht" am Arbeitsplatz, was heißt das eigentlich?

"Gutes Licht" bedeutet eigentlich Tageslicht. Denn Tageslicht am Arbeitsplatz wirkt stimulierend, ist gesund und leistungsfördernd. Der Mensch ist entwicklungsgeschichtlich an den Rhythmus von Tag und Nacht angepasst, seine innere Uhr wird dadurch gestellt. Werden Arbeitsplätze mit Tageslicht beleuchtet, werden auch Mitarbeiter, die in Innenräumen arbeiten, stimuliert. Durch eine rein künstliche Beleuchtung ist das nicht möglich. Außerdem: Haben die Mitarbeiter eine gute Sichtverbindung nach außen, erhalten sie Informationen, beispielsweise über ihre Umgebung und das Wetter, die zu ihrem Wohlbefinden beitragen.

Die Beleuchtungsstärke wird in Lux gemessen und ist so gut vergleichbar. Ein direkter Vergleich der BG ETEM in ihrer Versichertenzeitung "impuls" zeigt, was im Tageslicht steckt:

  • Ein wolkenloser Sommertag etwa besitzt eine Lichtstärke von 100.000 Lux,
  • ein trüber Novembertag kommt mittags auf 6.000 Lux und
  • eine brennende Kerze aus einem Meter Entfernung liefert ein Lux.
Wegen der großen Variationen in der Beleuchtungsstärke ist es wichtig, sich rechtzeitig über den Lichteinfall am Arbeitsplatz Gedanken zu machen. Gerade in Gewerbe-, Industrie-, und Handwerkbetrieben ist eine gute Beleuchtung unverzichtbar für eine sichere Arbeitsumgebung. Verschiedene Standards, wie beispielsweise die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ARS), legen deshalb je nach Arbeitsplatz und Tätigkeit Mindestlichtstärken fest. So können zum Beispiel in einem Betrieb der Metallverarbeitung – je nach Arbeitssituation – Lichtstärken von 300 bis 1.500 Lux vorgeschrieben sein. Um die nötigen Luxzahlen zu erreichen und den Arbeitsplatz optimal auszuleuchten, greifen Unternehmen immer häufiger auf LEDs zurück.

Häufiges Mittel der Wahl: Die LED-Beleuchtung

Die Deutsche Lichtmiete Unternehmensgruppe, Hersteller hochwertiger Industrieleuchten in Deutschland, macht darauf aufmerksam, dass die LED-Quote in Deutschland allgemein bei 38 Prozent liegt. Industrie und Gewerbe seien allerdings noch lange nicht bei diesem Prozentsatz angekommen, der Großteil der Betriebe nutze noch vollkommen veraltete Lichtsysteme. Dabei sind die Vorteile auf einen LED-Umstieg nicht zu unterschätzen.

Eine gute LED-Beleuchtung ist immer maßgeschneidert, auf die jeweilige Situation und die individuellen Anforderungen in den Unternehmen angepasst. Wichtig dafür ist unter anderem die richtige Lichtfarbe bzw. die Farbtemperatur von LED-Leuchten. Deren Farbpalette reicht inzwischen von warmweiß über neutralweiß bis hin zu tageslichtweiß. Dabei wirken kältere Lichtfarben günstig auf die Konzentration, wärmere werden als angenehm empfunden.

Zu schwaches, gelbliches oder flimmerndes Licht kann dagegen psychische und körperliche Beschwerden verursachen: Unter flimmerndem Kunstlicht empfinden viele Menschen nach einer gewissen Zeit Stress, der zu körperlichen Beschwerden, wie etwa Kopfschmerzen führt. „Sehr hochwertige LED-Leuchten verwenden spezielle Industrienetzteile, die einen konstanten Gleichstrom ausgeben und somit ein Flimmern der Leuchten vermeiden“, sagt Markus Frank, Leiter Vertrieb der Deutschen Lichtmiete. „Die Mitarbeiter nehmen dieses Licht – gerade nach einer Umrüstung – als spürbar ruhiger und entspannter wahr.“

Hochwertige Industrieleuchten würden nicht nur hohe Luxzahlen meistern, sondern auch schwierige Umgebungsbedingungen wie Hitze, Staub oder Feuchtigkeit. „Ihr großer Vorteil: die geforderte Beleuchtungsstärke wird ohne Verzug sofort nach dem Einschalten erreicht. Das macht sie zu einem wichtigen Faktor für eine sichere Arbeitsumgebung“, so Frank. Welche Vorteile LEDs am Arbeitsplatz sonst noch haben, erklärt der Beitrag "Besseres Licht fördert Wohlbefinden" von R+WTextilservice.

Frank zufolge sind die Vorteile einer modernen LED-Beleuchtung in Produktions- und Gewerbebetrieben generell sehr vielfältig. Verbraucher sollten auf eine gute Qualität der eingesetzten LED-Leuchten sowie eine professionelle Planung, Umrüstung und Wartung der Beleuchtungsanlage achten. Was nach hohen Investitionen klingt, ist laut Deutsche Lichtmiete heute günstig zu haben: Mit einem Mietmodell könnten Unternehmen die Umrüstung ohne Kapitaleinsatz vornehmen, die monatlichen Mietraten lägen in der Regel durch den geringeren Stromverbrauch der LED-Leuchten sogar unter den eingesparten Gesamtkosten für die Beleuchtung.

6 Regeln für genügend Licht am Arbeitsplatz

  1. Tageslicht muss sein: Man kann es nicht oft genug betonen: Ausreichendes Tageslicht und eine Sichtverbindung sollte an jedem Arbeitsplatz vorhanden sein. Sogar das Gesetz schreibt es seit der neuen Arbeitsstättenversorgung der Bundesregierung von 2015 so vor. Was passiert, wenn kein Tageslicht da ist.
  2. Der Einfluss von baulichen Bedingungen: Wer sich frühzeitig Gedanken über Lichtsstärken macht, kann bereits beim Bau eines Betriebs einiges tun: In Büroröumen ist beispielsweise der Einbau von Fenstern auf zwei gegenüberliegenden Raumseiten optimal. Dadurch wird die Beleuchtungsstärke in der Raummiete deutlich angehoben. Für Produktionshallen sind Lichtkuppeln zu empfehlen - dadurch ist der Tageslichteinfall wesentlich höher und gleichmäßiger.
  3. Maßnahmen nach dem Bau: Auch wenn Arbeitsplätze in bereits bestehenden Gebäuden bzw. Hallen eingerichtet sind, lässt sich noch einiges tun, um für angenehmens Licht zu sorgen. Arbeitsplätze sollten beispielsweise fensternah angeordnet werden. Hohe und dicht wachsende Pflanzen sollten zurückgeschnitten und Fenster und Dachoberlichter regelmäßig gereinigt werden. Auch die Gestaltung der Decken und Wände spielt eine Rolle: Helle Farben sind das A & O, außerdem sollten regelmäßige Reinigungen bzw. Renovierungen stattfinden.
  4. Alternativen schaffen: Sollte es nicht möglich sein, den Mitarbeitern ausreichend Tageslicht zu verschaffen, muss für Alternativen gesorgt werden: Zumindest die Pausenräume, Kantinen, Flure und Treppenhäuser sollten viel Tageslicht abbekommen und eine Sichtverbindung nach außen haben. Ansonsten kann durch eine besondere Gestaltung der künstlichen Beleuchtung diesem Mangel entgegengewirkt werden, beispielsweise durch eine Erhöhung der Beleuchtungsstärken, helle Raumdecken und dynamisches Licht, also eine Veränderung der Beleuchtungsstärke und Lichtfarbe entsprechend der Tages- und Jahreszeit.
  5. Spazieren gehen : Wo gibt es am meisten Tageslicht? Draußen! Mitarbeiter sollten deshalb besonders im Winter die Mittagspause nutzen, um ein paar Minuten spazieren zu gehen. Positiver Nebeneffekt: Kreislauf und Stoffwechsel werden angekurbelt und Rückenschmerzen wird vorgebeugt.
  6. Das Licht darf die Mitarbeiter nicht stören: Tageslicht hat größtenteils positive Effekte, kann bei der täglichen Arbeit aber auch hinderlich werden. Reflexionen und Blendungen können das Sehen erschweren, es kann zu Fehlern kommen. Es gilt, abzuwägen, ob das einfallende Tageslicht zum Wohlbefinden der Mitarbeiter beiträgt oder ob es sie blendet. An Fenstern und Dachoberlichtern mit Einfall von direktem Sonnenlicht sollten deshalb Sonnenschutzvorrichtungen angebracht werden. Für Arbeitsräume mit Bildschirmarbeitsplätzen fordert die Bildschirmarbeitsverordnung an allen Fenstern geeignete, verstellbare Vorrichtungen, durch die störender Lichteinfall vermieden werden kann.