Eine Mikrofaserjacke zeigte nach der Reinigung Gewebeschädigungen im Knopfbereich. Das anschließende Gutachten entlastete den Reiniger, mahnt jedoch zur Vorsicht: Übersieht der Textilreiniger scharfkantige Knöpfe, die Gewebeschäden verursachen, kann der Kunde Schadensersatz fordern.
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Beim Wiederaufziehen eines Sofabezuges nach der Reinigung stellt der Kunde fest, dass einige weiße Schadstellen zu sehen sind, die bei der Abgabe nicht vorhanden waren. Der Reiniger erklärt, dass die Schadensursache in der Materialbeschaffenheit liegt. Doch hat er damit recht?
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Beim Wiederanbringen von Flächenvorhängen nach dem Reinigen stellte eine Kundin fest, dass ein Stoff dunkler als ursprünglich, der andere rund 1 cm eingegangen war. Die Untersuchung durch den Sachverständigen konnte keine Fehlbehandlung durch den Reiniger nachweisen.
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Eine nur leicht verschmutzte Designerstrickjacke wird aufgrund einer nassgebundenen Verfleckung einer Nassbehandlung unterzogen. Danach ist die Jacke fast vollständig verfilzt. Lediglich der Kragen ist unversehrt geblieben.
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Nach der Reinigung wirft ein Store über die gesamte Breite Wellen. Das Reinigungsunternehmen versichert, die Gardine gemäß Pflegeempfehlung gereinigt zu haben. Um Licht ins Dunkel zu bringen, wurden aus einem Stoffrest zwei Proben angefertigt. Das erste Stoffstück wurde gereinigt, das zweite gewaschen.
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Die Auffrischung einer blauen SKAG-Outdoorjacke ist noch gut geworden. Mit dem Reinigungsergebnis einer zweiten roten Outdoorjacke ist die Kundin jedoch nicht zufrieden und erwartet vom Reiniger die Erstattung der Kosten von 150 Euro, weil dieser „die Jacke zu heiß gewaschen“ habe. Was war passiert?
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Die hauswirtschaftliche Leitung eines Altenpflegeheimes beschwert sich mit den Worten: „Warum ist unsere Bettwäsche in letzter Zeit so faltig?“ In ihren Augen sei dies ein unbefriedigender Glättungs-effekt. Dann legt sie auch noch nach: „Haben Sie neue Leute an der Mangel?“
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Vermehrt kommen Textilien in die Reinigungen, deren Gewebe beispielsweise neben Baumwolle auch aus Metallfasern besteht. Diese Metallfasern sorgen für einen lässigen Knitterlook, der auch durch Bügeln nicht zu beseitigen ist. Auch in der dem Gutachter vorgelegten Jacke, Marke „Tommy Hilfiger“, kam eine Fasermischung aus 94 Prozent Baumwolle und sechs Prozent Metall zum Einsatz.
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